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Es könnte so einfach sein, wenn die neue Provisionsteilung für Makler nicht neue Fragen aufwerfen würde. So ist die Provisionsteilung für den Makler Gesetz, wenn es um eine faire Verteilung für private Käufer von vermieteten oder selbst genutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern geht. Hier erhält der Makler durch die Provisionsteilung 3,57 Prozent Provision vom Käufer und den gleichen Anteil vom Verkäufer des Objekts.

Wie so oft, bestätigen Ausnahmen die Regel. Beauftragt ein Käufer den Makler mit einem Suchauftrag und es kommt zum Kaufvertrag, zahlt der Auftraggeber - also der Käufer die Gesamtprovision. Bietet ein Eigentümer sein Objekt für den Käufer provisionsfrei an, zahlt er auch die gesamte Provision. Fernab der Ausnahmen gilt die Provisionsteilung für den Makler und die Kosten werden anteilig vom Käufer und vom Verkäufer übernommen.

Weiter sieht der Gesetzgeber vor, dass die Provisionsteilung für Makler per Gesetz in den Inseraten ersichtlich sein muss. Eine Kostenteilung ist gerechtfertigt, wenn der Immobilienmakler für den Käufer und den Verkäufer tätig ist und so einer Doppeltätigkeit nachgeht.

Für viele Verkäufer ist die Provisionsteilung für den Makler ein Anlass, über einen Verkauf in Eigenregie nachzudenken. Bis die Provisionsteilung für Makler per Gesetz beschlossen wurde, hat der Käufer in vielen Bundesländern die gesamte Summe über die Kaufnebenkosten bezahlt. Sinkt der Erlös, wenn ein Immobilienmakler beauftragt wird? Diese Sorge umtreibt Eigentümer, die sich seit der Einführung der Provisionsteilung für Makler mit dem Verkauf beschäftigen. Immobilienmakler werden sich jetzt explizit auf ihre Dienstleistungen konzentrieren und dürfen nicht mehr dafür werben, dass sie kostenfrei für einen potenziellen Verkäufer tätig werden. "Gelegenheitsmakler" und schwarze Schafe werden vom Markt verschwinden, was sich positiv auf das Image der Branche auswirkt.

Trotz Provisionsteilung für den Makler ist und bleibt der Verkauf von Immobilien eine zeitaufwendige und komplexe Aufgabe. Ein Verkäufer sollte einen erfahrenen Immobilienmakler beauftragen und sich durch die fachkundige Dienstleistung rechtlich absichern. Wenn ein Experte verkauft, schützt man sich effektiv vor Schadenersatzansprüchen oder eine fehlerhafte Berechnung des Angebotspreises.

Hinweis: Die Provisionsteilung für Makler per Gesetz gilt nicht für Baugrundstücke und für Gewerbegrundstücke sowie für Mehrfamilienhäuser, wenn der Käufer gewerblich und keine natürliche Person ist. Hier kann man nach wie vor eine freie Provisionsvereinbarung treffen.



Wünschen Sie weitere Informationen zur Provisionsteilung, die seit 2021 gilt? Dann sprechen Sie uns an und lassen sich von den Experten der Spree Immobilien Beeskow GmbH beraten. Da Sie beim Verkauf über einen Makler einen höheren Preis erzielen, ist die Provisionsteilung für Verkäufer keinesfalls ein Verlust.

Wohnen kommt vom Althochdeutschen »wõnen« und das bedeutet »zufrieden sein«.

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