spreeimmobilien leistungen bewerten broschüre

Können Sie als Immobilieneigentümer Ihre Immobilie wirklich neutral bewerten oder ist es gleich dem Phänomen, dass Eltern eigene Kinder immer am Schönsten finden?
Und sind Kaufinteressenten wirklich bereit, mehr für Ihre Erinnerungen zu bezahlen?

Bei der Immobilienbewertung und Erstellung eines Immobiliengutachten ist ein neutrales Herangehen unter Einbeziehung der Fachliteratur und die Berücksichtigung des regionalen Marktes das A und O. Hier reicht es gerade in unserer regionalen Lage nicht aus, auf Immobilienplattformen vergleichbare Angebote zu suchen.

Viele Besonderheiten sind erst bei genauer Betrachtung des Bewertungsobjekts für ein Immobiliengutachten sichtbar und können unter Umständen den Verkehrs- bzw. Marktwert Ihrer Immobilie erheblich mindern oder steigern. Verlassen Sie sich nicht auf die Unwissenheit, denn die schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Selbstverständlich sind wir bei unseren Immobilienbewertungen immer bestrebt, den bestmöglichen Marktwert für Ihre Immobilie zu ermitteln.

Der neue Hype »kostenfreie online Immobilienbewertungen« – sinnvoll oder sinnlos?

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wieviel kostenfreie Dienstleistungen wert sind und was Sie mit einer kostenfreien Onlinebewertung eigentlich machen können?

Für uns als Wertgutachter müssten diese Portale der große Segen sein, in nur 10 Minuten Dateneingabe eine Wertermittlung zu jeder denkbaren Immobilie. Das kann man wirklich von zu Haus – und dazu noch kostenfrei! Wir distanzieren uns stark von dieser Methode, da sie weder den regionalen Markt, die Datensammlungen des ortsansässigen Gutachterausschusses, noch die für ein fundiertes Immobiliengutachten eine zwingend notwendige Objektbesichtigung beinhaltet.

Diese Art der „Preisschätzung“ können Sie weder für gerichtliche Auseinandersetzungen, für das Finanzamt, Erbstreitigkeiten oder Scheidungsangelegenheiten nutzen, geschweige denn einem Kaufinteressenten für eine Bank übergeben. Die von Wertgutachtern errechneten Zahlen werden immer abweichen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Art der Immobilienbewertung Sie benötigen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Die Marktwertfestlegung – Immobilienpreise werden nicht beim Würfeln entschieden!

Sie planen einen Tapetenwechsel und sind sich unsicher, welcher Wert für Ihre Immobilie realistisch ist?

Zu unseren Leistungen in einem ersten Kennenlern-Termin gehört neben der Beratung selbstverständlich die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie, um eine mögliche Verkaufsstrategie gemeinsam mit Ihnen entwickeln zu können. Hierzu benötigen wir Angaben zum Grundstück, dem Gebäude und den durchgeführten Sanierungen. Eine Inaugenscheinnahme Ihrer Immobilie ist Voraussetzung für eine marktgerechte Bewertung und ein aussagekräftiges Immobiliengutachten.

Warum marktgerecht? Sie wollen doch Ihre Immobilie verkaufen und nicht als Ladenhüter an uns übergeben. Sie und auch wir können nur von einem erfolgreichen Geschäft sprechen, wenn Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis in einer relativ kurzen Zeit verkauft wird.

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, bewerten wir Ihre Immobilie gern kostenfrei und erläutern Ihnen in einem Anschlusstermin den errechneten Marktwert, sodass dieser für Sie nachvollziehbar und verständlich ist.


Jetzt die Immobilienbewertung anfragen – ganz ohne Risiko.

Zur Anfrage

In Sachen Gesundheit verlassen Sie sich auch nicht auf „Dr. Google“ - wir bieten, je nach Grund der Bewertung, verschiedene vereinfachte Wertermittlungen und Verkehrswertgutachten an.

Finger tippen auf Taschenrechner
  • Marktwertfestlegung für einen anstehenden Verkauf (als Richtwert ohne schriftlichen Teil)
  • Kurzbewertung (für familieninterne Auseinandersetzungen)
  • Vereinfachte Wertermittlung (für Banken, Erbangelegenheiten, z.T. rechtliche Auseinandersetzungen)
  • Verkehrswertgutachten (gerichtliche Auseinandersetzungen)

Kudenstimmen Immobilienbewertung

  • Ansgar Ocker

    Kompetente Beratung, stets freundlich und hilfsbereit. Bin voll auf zufrieden.
  • Emilia Rutkowska

    Sehr nette und professionelle Leute. Danke
  • Carsten B

    Ich war bis jetzt immer sehr zufrieden! Nettes Team, tolle und zuverlässige Arbeit. Kann ich nur weiterempfehlen.

Waren Sie mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns weiter.

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FAQS zu Immobilienbewertung und Immobiliengutachten

Welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie?

Der Wert einer Immobilie wird von acht unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Den Anfang macht die Lage. Handelt es sich um ein urbanes oder ländliches Umfeld, um einen attraktiven oder weniger attraktiven Stadtteil? Gibt es eine gute Anbindung an das Straßennetz, den ÖPNV und sonstige Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Ärzte und Geschäfte? Weitere Faktoren sind das Alter, der bauliche Zustand, das eventuelle Vorhandensein von Schäden und Mängeln und die Art (Wohnung, Einfamilien- oder Reihenhaus, Villa) der Immobilie, die Ausstattung mit Fenstern, Türen und Haustechnik, die nutzbare Fläche inklusive Raumaufteilung, das Vorhandensein von Außenanlagen wie Balkon, Terrasse, Garten oder Garage. Eine besonders wichtige Rolle spielt in heutiger Zeit stetig steigender Preise für Energie die Energieeffizienz.

Icon bewertung Was kostet eine Immobilienbewertung?

Für ein Immobiliengutachten gibt es keine pauschalen Preise. Das Honorar können Sie mit einem Sachverständigen frei verhandeln. Entscheidend ist immer der mit einem Gutachten verbundene Aufwand. Eine Kurzbewertung bekommen Sie bereits für rund 500 Euro. Wenn Sie Wert auf ein umfangreiches Immobiliengutachten legen, das im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand hat, müssen Sie mit Kosten von bis zu 1,5 % des Immobilienwertes rechnen. Ein Gutachten für ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000 Euro würde dann 6.000 Euro kosten. Am besten fordern Sie Kostenvoranschläge von mehreren Gutachtern an, bevor Sie einen verbindlichen Auftrag erteilen. Überlegen Sie im Vorfeld, welche Art der Immobilienbewertung für Ihren Zweck in Frage kommt. In vielen Fällen reicht ein Kurzgutachten aus.

Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

Der zeitliche Aufwand für eine Immobilienbewertung hängt vom Umfang des gewünschten Gutachtens ab. Ein rechtssicheres Vollgutachten in aller Ausführlichkeit dauert naturgemäß länger als ein Kurzgutachten oder als die reine Ermittlung des Verkehrswertes. Ein Sachverständiger kann Ihnen nach einer Besichtigung vor Ort genauere Angaben zur Dauer machen, denn es kommt auch darauf an, wie stark er jeweils ausgelastet ist. Die Erfahrung zeigt, dass ein Wertgutachten im Durchschnitt etwa acht Wochen dauert.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Immobiliengutachten?

Für ein kurzes Gutachten brauchen Sie weniger Dokumente als für eine vollständige Bewertung oder ein Verkehrswertgutachten. Der von Ihnen beauftragte Sachverständige wird Ihnen beim ersten Gespräch mitteilen, welche Unterlagen er von Ihnen benötigt. Wenn Sie ein Vollgutachten wünschen, müssen Sie die folgenden Dokumente besorgen und bereithalten:

  • Grundbuchauszug
  • Kopie der Baugenehmigung
  • Flurkartenauszug
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • sämtliche Bauzeichnungen der Immobilie
  • sämtliche Grundrisse und Querschnitte mit einer Baubeschreibung
  • Auszug aus dem Bebauungsplan
  • exakte Wohnflächenberechnung
  • Nachweise über eventuelle Sanierungen und Modernisierungen
  • bei Eigentümergemeinschaften: Aufteilungsplan und Teilungserklärung, eine Abgeschlossenheitserklärung, Vereinbarungen über Sondernutzungsrechte, die letzten drei Versammlungsprotokolle, Nachweise über die Nebenkosten
  • bei einem Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Beleg über den Erbbauzins
  • bei denkmalgeschützten Gebäuden: Kopie des Denkmalbescheides
  • bei Mietimmobilien: Mietverträge und Belege zur Nettokaltmiete

Wann ist eine Immobilienbewertung notwendig?

Wenn Sie eine Immobilie veräußern wollen, sollten Sie sich von einem Sachverständigen ein Kurzgutachten erstellen lassen, um eine realistische Einschätzung des Wertes zu erhalten und in Verhandlungen mit potenziellen Käufern gehen zu können.

Eine Kurzbewertung ist auch erforderlich, wenn Sie eine Immobilie vererben oder verschenken wollen, denn anhand des Wertes wird die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer berechnet.

Für den Abschluss einer Gebäudeversicherung ist der Wert Ihrer Immobilie ebenfalls maßgebend.

Auch bei Streitigkeiten, wie zum Beispiel im Rahmen einer Scheidung oder einer Erbschaft, ist ein Kurzgutachten erforderlich und meistens ausreichend.

Kommt es zu einem Betreuungsfall und ist der Betreute Eigentümer einer Immobilie, die veräußert werden soll, muss das Betreuungsgericht der Veräußerung zustimmen. Dies geht nur unter Vorlage eines Gutachtens.

Wohnen kommt vom Althochdeutschen »wõnen« und das bedeutet »zufrieden sein«.

So finden Sie uns

Berliner Str. 1, 15848 Beeskow
www.spree-immobilien-beeskow.de
Tel.: 03366 23829
Mo – Fr: 9 –17 Uhr

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