Wir empfehlen die Erstellung einer Bewerbungsmappe. Sie hinterlässt immer einen guten Eindruck und enthält folgende Unterlagen:
Mieterselbstauskunft
Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer in sein Eigentum einziehen wird. Vermieter, Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler möchten daher vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine sog. Mieterselbstauskunft haben. Sinnvoll ist es, diese Mieterselbstauskunft bereits zum Besichtigungstermin mitzubringen. Das hinterlässt einen positiven Eindruck und schafft Vertrauen. Ein entsprechendes Formular können wir Ihnen unter Mieterselbstauskunft zur Verfügung stellen.
Kopien: vom Personalausweis
Die Kopien dienen dem Zweck des Identitätsnachweises und werden mit der notwendigen datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflicht behandelt.
Kopien: der letzten 3 aktuellen Einkommensnachweise
Mietschuldenfreiheitserklärung
Die Mietschuldenfreiheitserklärung wird vom aktuellen Vermieter oder der Wohnungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Inhaltlich soll darin eine Bestätigung darüber verfasst werden, dass der Interessent in seinem bisherigen Mietverhältnis frei von Mietschulden ist und die Miete immer zum Zeitpunkt der Fälligkeit beglichen worden ist.
SCHUFA-Selbstauskunft z.B. online unter: www.meineschufa.de
Heute erwartet fast jeder Vermieter eine SCHUFA-Selbstauskunft, auch SCHUFA-Bonitätsauskunft genannt. Sie belegt Ihre finanzielle Zuverlässigkeit und ist eine wichtige Entscheidungshilfe für den Vermieter.
Nachweis zur Haftpflichtversicherung
Zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken aus den Situationen des täglichen Lebens.
Bei öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnung) wird zusätzlich ein Wohnberechtigungsschein benötigt.
Wohnberechtigungsschein (WBS), ist eine amtliche Bestätigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Für den Erhalt muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel dürfen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Kriterien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Der Wohnberechtigungsschein ist beim Umzug innerhalb eines Bundeslandes beim zuständigen Wohnungsamt, des jeweiligen Antragstellers, zu beantragen. Beim Umzug in ein anderes Bundesland, muss der WBS am künftigen Wohnort beantragt werden.