Der Immobilienverkauf sollte gut vorbereitet sein. Nachfolgende Unterlagen sind zwingend notwendig um einen zügigen und reibungslosen Verkauf abzuwickeln.
Grundrisse
Für die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés sind Grundrisse unabdingbar. Bei älteren Häusern ist es aber nicht selten, dass Grundrisse nicht mehr auffindbar sind. Sollten Grundrisse nicht mehr vorhanden sein, haben wir auch die Möglichkeit diese zu zeichnen.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung bekommt auch beim Verkauf von Bestandsimmobilien einen immer höheren Stellenwert. Gerade bei Objekten die sich im Außenbereich befinden oder ursprünglich nicht als Wohnhaus errichtet wurden. Hier legen die Banken besonderen Wert drauf.
Grundbuch
Das Grundbuch dient für uns als Nachweis, dass ein Verkäufer auch verkaufen darf und vorallem kann. Immer wieder erscheinen im Grundbuch Belastungen oder Dienstbarkeiten die einen Verkauf erschweren oder blockieren. Hierfür ist es wichtig, bereits zu Beginn des Verkaufsprozesses, einen Einblick ins Grundbuch zu nehmen. Nicht selten stehen auch noch bereits verstorbene Eigentümer im Grundbuch, bei denen ein Erbschein oder Testament erforderlich ist. Ebenfalls benötigt ein Kaufinteressent ein aktuelles Grundbuch (nicht älter als drei Monate) zur Vorlage bei seiner Finanzierungsanfrage.
Flurkarte
Auf der Flurkarte können bereits zu Beginn Schwierigkeiten, wie z. Bsp. Überbauungen sichtbar werden. Auch die Banken fordern bei Finanzierungsanfragen eine aktuelle Flurkarte, die nicht älter sein darf als drei Monate.
Modernisierungsnachweise
Wer seine getätigten Modernisierungen immer ordentlich notiert hat, kann auch ein klein wenig den Wert seiner Immobilie beeinflussen. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes spielen die Modernisierungen eine große Rolle.
Eigentümerversammlungsprotokolle, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Betriebskostenabrechnung
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen Sie noch weitere Unterlagen bei einem Verkauf parat halten. Hier hat ein Interessent ein Anrecht auf die oben genannten Unterlagen. Ohne diese wird auch eine Bank keine Finanzierung zusagen.
Energieausweis
Ein Energieausweis ist seit dem 01. Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Als Verkäufer müssen Sie diesen beim Verkauf übergeben.
Versicherungsnachweis
Da ein Käufer zunächst die bestehende Gebäudeversicherung übernehmen muss, bis er im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist, muss eine Kopie des Versicherungsscheins übergeben werden. Selbstverständlich möchte auch eine finanzierende Bank sichergehen, ob das zu finanzierende Objekt Versicherungsschutz hat.
Eventuell Erbschein, Testament oder Generalvollmacht
Sollten Sie Erbe oder Bevollmächtigter eines Betreuten sein, bedarf es ein wenig mehr Unterlagen beim Verkauf. Liegt ein Erbschein oder Testament vor, kann ein Verkauf vollzogen werden. Fehlt eines der Dokumente oder gibt es kein Testament, muss ein Erbschein beantragt werden, da sonst kein notarieller Kaufvertrag geschlossen werden kann.
Sind Sie Bevollächtigter, weil ein Bekannter oder Verwandter nicht mehr für sich selbst handeln kann, ist es beim Verkauf von Grundbesitz zwingend notwendig eine notarielle Vollmacht zu besitzen. Eine Vollmacht aus Krankenhäusern oder dem Internet reicht hier nicht aus.
Es ist sinnvoll bereits vor dem Ernstfall jemandem eine Vollmacht zu übertragen.
Tipp: Keine Angst wenn Ihnen einige der Unterlagen nicht vorliegen. Wir helfen Ihnen gern bei der Beschaffung der fehlenden Unterlagen für den Verkauf.